Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Fremdenzimmern (nachfolgend nur noch als "Zimmer" bezeichnet) zur Beherbergung sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen zwischen der Pension "Strammer Leutnant", Theodor-Kunzemann-Straße 8, 04720 Döbeln, Telefon: 03431-611402 (nachfolgend "Pension" genannt") und seinen Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt).

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht zulässig beziehungsweise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung

Wird eine Unterkunft vom Kunden (mündlich, telefonisch, per E-Mail, Fax oder Brief) bestellt und zugesagt beziehungsweise bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages sind beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.

Die Pension haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension beschränkt.

Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Pension auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sollte das Zimmer eher bezugsfertig sein, ist eine vorzeitige Inanspruchnahme nach vorheriger Absprache möglich.

Zur besseren Disposition wird gebeten, der Pension die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen. Sollten sich Verzögerungen ergeben, ist dies der Pension rechtzeitig telefonisch mitzuteilen. Im Sinne der Schadensminimierung ist die Pension berechtigt, das Zimmer ab 18.00 Uhr und für die folgenden Tage für Reservierungen freizugeben.

Nimmt der Kunde gebuchte Zimmer erst verspätet in Anspruch oder gibt die Inanspruchnahme vor Vertragsablauf auf, so hat er der Pension gegenüber den entstandenen Schaden entsprechend der Stornierungsbedingungen zu ersetzen.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension bis spätestens 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Die Schlüssel sind am Abreisetag ausschließlich persönlich vom Kunden an die Pension zu übergeben.

Preise, Zahlung

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte. Das Entgelt für die Beherbergung sowie alle vom Kunden bezogenen Leistungen wird in der Regel am Tag der Anreise zur Zahlung fällig und ist grundsätzlich in bar vom Kunden zu bezahlen. Kredit- und EC-Kartenzahlung werden nicht akzeptiert. Bei frühzeitiger Abreise bleibt der gesamte Betrag fällig.

Zahlung auf Rechnung ist nur in Ausnahmefällen bei Stammgästen und mit vorheriger Zustimmung durch die Pension möglich. Die Rechnung ist direkt nach Eingang ohne Abzug zu zahlen. Bei Verzug fallen Zinsen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften an.

Die von der Pension angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein. Auf Wahl-und Zusatzleistungen fallen weitere Entgelte an. Im Rechnungsbetrag ist keine Umsatzsteuer enthalten, da es sich um eine private Zimmervermietung handelt.

Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, ist die Pension berechtigt den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Pension vorbehalten. Bei Zahlungsrückständen macht die Pension von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch und kann die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig, bis eine Klärung herbeigeführt ist, verhindern.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.

Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Leistung sind unverzüglich, noch während des Aufenthaltes gegenüber der Pension anzuzeigen. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Kunden

Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Kunden von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Außnahme höhere Gewalt).

Stornierungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leitungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

Der Pension steht es frei, den ihr entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist verpflichtet, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80% des vereinbarten Preises zu zahlen. Ab dem Anreisetag oder bei frühzeitiger Abreise sind 100% des Preises fällig. Die Stornierungsgebühr ist mit Zugang des Rücktritts zu begleichen.

Die Pension ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss das erzielte Entgelt auf die von ihr geltend gemachte Stornogebühr anrechnen.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Pension kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.

Rücktritt der Pension

Die Pension ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Das können zum Beispiel höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände sein, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Der Kunde ist von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In solchen Fällen ist die Pension bemüht eine gleichwertige Ersatzleistung zu organisieren. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

Kündigung durch die Pension

Die Pension ist berechtigt, Beherbergungsverträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Kunden des Hauses zu verweisen, wenn dieser dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen der Pension schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet.

Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Kunden gegen die Vorschriften aus den AGB oder der Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Eigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch die Pension. Dies gilt auch, wenn der Kunde das Zimmer oder andere Räume der Pension zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Kunde dem Schadensersatz verpflichtet sowie zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergungsleistung, sowie zur Zahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß den Stornierungsbedingungen.

Die Zimmer dürfen nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl, einschließlich Kinder, belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der Pension. Im Falle einer Überbelegung ist die Pension berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben die Pension unverzüglich zu verlassen.

Haftungen

Der Kunde haftet gegenüber der Pension für von ihm und seinen Mitreisenden verursachten Schäden.

Die Unterkunft ist bei Abreise in einem einwandfreien Zustand zu übergeben. Ein erhöhter Reinigungsaufwand durch unsachgemäßen Gebrauch oder Nutzung, Beschädigungen sowie Verlust von der Pension zur Verfügung gestellte Sachen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Die Zimmer unserer Pension sind alle Nichtraucherzimmer. Sollten Gäste dennoch im Zimmer rauchen, ist ein erhöhter Reinigungsaufwand für zum Beispiel Gardinen, Mobiliar, Teppich usw. von 80,00 € zu zahlen. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs trotz Reinigung im Anschluss nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Tarif in Rechnung gestellt.

Achten Sie darauf, den Schlüssel niemals von innen stecken zu lassen. Die Kosten für den Schlüsseldienst sind vom Kunden zu zahlen.

Die Pension haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung und Zerstörung von eingebrachten Sachen durch den Kunden. Das Einbringen von Eigentum in die Unterkunft erfolgt auf eigene Gefahr und ist vom Kunden selbst zu versichern.

Wenn die Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück der Pension in Anspruch genommen werden kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen von auf dem Grundstück abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen, Motorrädern oder Fahrrädern und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für den Kunden gehören nicht in den Leistungsbereich der Pension. Sollten diese Leistungen im Ausnahmefall übernommen werden, ist dies mit größter Sorgfalt durchzuführen. Schadensersatzansprüche sind dabei ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei Störungen oder Mängeln an Leistungen der Pension ist diese unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige macht.

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz behält sich die Pension Schadensersatzansprüche vor.

Sorgfalt

Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art ist untersagt.

Haus- und Grundstückstür sind vom Kunden abzuschließen. Das gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

Im Haus und auf den Zimmern ist das Rauchen untersagt. Dies schließt auch das Rauchen aus den Fenstern ein. Raucherbereiche befinden sich im Garten.

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsnahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Pension.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs.1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension.

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

Stand: 31.05.2018